Insolvenzrecht
Gläubiger haben häufig das Nachsehen
Das Insolvenzrecht regelt bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Rechte von Gläubigern. Als Schuldner kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage. Ziel des Insolvenzrechts ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Abwicklung (bei Unternehmen) bzw. Restschuldbereiung (bei natürlichen Personen). Um als Gläubiger seine Rechte zu wahren, ist eine Rechtsberatung zu empfehlen.
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